Leitfaden zu den Brandschutzvorschriften für Veranstaltungen

Dieser Leitfaden soll die Arbeit der Veranstalter unterstützen: damit Veranstaltungen rechtmäßig und sicher ablaufen, Tragödien vermieden werden und die einschlägigen rechtlichen Vorgaben bekannt sind.

Er behandelt Freiluftveranstaltungen, ausgewiesene Musik- und Tanzveranstaltungen im Freien, Veranstaltungen in Kultur-, Sport- und Bildungseinrichtungen und -räumen, die gelegentlich nicht der ursprünglichen Zweckbestimmung entsprechen, sowie gelegentliche Kultur- und Sportveranstaltungen in nicht kulturellen und nicht sportlichen Einrichtungen oder Räumen mit einer Kapazität von mehr als 500 Personen.

Rechtlicher Hintergrund

Die Brandschutzvorschriften und -anforderungen für die genannten Veranstaltungen sind in der Verordnung 54/2014 (XII. 5.) des Innenministers über die Nationale Brandschutzverordnung (im Folgenden: OTSZ) festgelegt.

Das in der OTSZ festgelegte Sicherheitsniveau kann erreicht werden durch die Einhaltung der nationalen Brandschutznorm, durch die Anwendung der in den brandschutztechnischen Richtlinien (im Folgenden: TvMI) ausgearbeiteten technischen Lösungen und Berechnungsmethoden oder durch eine ganz oder teilweise von der TvMI oder der nationalen Norm abweichende Lösung, sofern der Planer ein gleichwertiges Sicherheitsniveau nachweist.

Für Freiluftveranstaltungen hat die Generaldirektion für Katastrophenschutz des Innenministeriums am 15. Juli 2015 eine TvMI herausgegeben, um die Arbeit der Veranstalter zu unterstützen.

Eine Halle im Aufbau für eine Veranstaltung, Traversen auf dem Boden

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